Willkommen auf der Seite des ehemaligen Tauch- und Freizeitzentrum Hallstättersee
                                    Wenn Unrecht, Recht wird, wird der Widerstand zur Pflicht
  Dr. “Ehrenmann” Hassfurter schloss nun kurzerhand mit Herrn Benchea einen Mietvertrag, obwohl bereits ein rechtsgültiges Vertragsverhältnis mit meiner Frau bestand. Um unsere Einwände zu zerstreuen, sagte er die Kostenübernahme zu, die durch die Familie Benchea entstehen würden. Als wir dies in Schriftform haben wollten, sagte er “Ich bin ein Ehrenmann, ich stehe zu meinem Wort, haben sie Vertrauen”.
Diese mündliche Zusage war die zweite Lüge von Dr. “Ehrenmann” Hassfurter
Sachverhalt 1
Es sind die kleinen Mosaiksteinchen, die in diesem Justizkrimi ein Bild ergeben, das meiner Meinung nach bestätigt, was ich denke. Aber nun zu den Tatsachen. Meine Frau hat am 14.08.2001 einen Bestandsvertrag mit Dr. “Ehrenmann” Hassfurter über eine Liegenschaft abgeschlossen, mit dem Bestreben eine Privatzimmervermietung, Campingplatz und Tauchbasis zu betreiben. Vertragsverfasser und Errichter war der Eigentümer persönlich. Die Dauer wurde auf 10 Jahre festgelegt und zwar vom 01.01.2002 bis 31.12.2011 mit der mündlichen und schriftlichen Option, zu verlängern. Welchen Sinn hätte es für uns gemacht, einen Betrieb über 10 Jahre aufzubauen und dann kurz vor der Pensionierung aufzugeben? Diese mündliche Zusage war die erste Lüge von Dr. “Ehrenmann” Hassfurter Die Liegenschaft wurde bereits im Oktober 2001 übernommen, da die Vorpächterin Frau Linzer aus Altersgründen aufhören wollte. Das Problem war nun jedoch, dass Dr. “Ehrenmann” ihr zugesagt hatte, dass Herr Benchea - der bei ihr mit seiner Familie wohnte und Hausmeistertätigkeiten verrichtete - den Betrieb an ihrer Stelle weiterführen könnte. Sie hat ihm auch einen Großteil der zur Betriebsführung notwendigen Einrichtung verkauft. Daher handelt es sich bei dem mit meiner Frau abgeschlossenen Vertrag auch nicht um einen Pachtvertrag, sondern um Geschäftsraummiete. Nach Meinung meines RA Dr. Mair, sogar um einen Mietvertrag. Dies hätte auch meinen damaligen Rechtsanwalt Dr. Kurt Waldhör auffallen müssen, als er den Vertrag geprüft und keine Beanstandungen gefunden hatte. Er machte weder meine Frau noch mich auf Schreibfehler aufmerksam, im Gegenteil gäbe es für ihn keinen Grund irgendeine Warnung auszusprechen. In weiterer Folge spricht er auch immer von Pachtvertrag, obwohl dies nicht stimmt. Ein grober juristischer Fehler! Im Schadenersatzverfahren LG Wels gegen ihn behauptet er vom Vertrag überhaupt nichts gewusst zu haben. Ich werde hier beweisen, dass er lügt.
Und so kam Dr. Hassfurter zu seinem “Ehrentitel”